Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Crisis and Intervention or Crisis of Interventionism?

Failing States, Modern Protectorates and Western Democracies

Internationale Vortragsreihe des M.A.-Programms „Public Administration and Conflict Management“

Vom 10. Juni bis zum 14. Juli 2008 tragen renommierte Diplomaten, Politiker, Regierungsvertreter und Journalisten ihre Einschätzungen zum Thema humanitäre Krisen, Interventionen und die Rolle der internationalen Gemeinschaft und ihrer Organisationen vor.

Hintergrund

Dem Völkermord in Ruanda 1994 fielen 800 000 bis 1 Million Menschen zum Opfer. 1995 wurden im bosnischen Srebrenica rund 8000 muslimische Jungen und Männer von serbischen und serbisch-bosnischen Truppen ermordet. In beiden Fällen geschah dies unter den Augen von Blauhelmtruppen der Vereinten Nationen, die nicht zu intervenieren wagten oder denen zu intervenieren ausdrücklich verboten war.

Nach diesen Erfahrungen verabschiedeten die Vereinten Nationen auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf dem Weltgipfel der UN 2005 das Prinzip der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect – R2P). Dieses unterstreicht die Verantwortung jedes Staates für den Schutz seiner Bürger vor Völkermord, ethnischen Säuberungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Prinzip der Responsibility to Protect verweist aber auch auf die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft einzuschreiten, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, ihre Bürger zu schützen.

In der Praxis allerdings blieben internationale Interventionen umstritten. Entsprechende UN-Mandate kommen oft nicht zustande, weil vetoberechtigte Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sie verhindern. Ein Beispiel dafür ist die Unfähigkeit der Vereinten Nationen, Entscheidendes zur Beendigung von Gewalt und Massensterben in der sudanesischen Provinz Darfur zu unternehmen. Dort sind bis heute nach Schätzungen der UN etwa 300000 Menschen umgekommen, weitere 2 Millionen wurden gewaltsam vertrieben und leben in Flüchtlingslagern im Sudan oder im benachbarten Tschad. Auch nach der jüngsten Flutkatastrophe in Birma kam das Thema wieder auf: Hätte man auch gegen den Willen des dortigen Militärregimes eingreifen sollen, um Menschenleben zu retten?

Die Kritik an internationalen Interventionen setzt schon bei ganz grundsätzlichen Fragen an, ob diese beispielsweise nicht einfach der Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen dienen. Sind sie nicht sogar Ausdruck von Neokolonialismus? Sind die Prinzipien der Vereinten Nationen – die Achtung der Menschenrechte und die Achtung staatlicher Souveränität – nicht grundlegend unvereinbar? Können die Vereinten Nationen ihr Schutzversprechen überhaupt umsetzen? Sollte man zum Schutz der Menschenrechte nicht lieber auf eine Allianz demokratischer Staaten setzen? Tut die Europäische Union nicht genau dies, wenn sie im Kongo und im Tschad interveniert und jetzt von den Vereinten Nationen die Verwaltung des Kosovo übernimmt? 

Diesen Fragen widmet sich die Vortragsreihe des Exzellenzclusters „Kulturelle Grundlagen von Integration“ in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft der Universität Konstanz.

Vorträge

10. Juni Tom Koenigs
19. Juni Arne Perras: Grenzerfahrungen im Kriegsgebiet - Beobachtungen eines Korrespondenten
Termin muss leider entfallen! 23. Juni Gareth Evans
26. Juni Wolfgang Ischinger: International Crisis Management and Intervention: Some Preliminary Conclusions
2. Juli Karsten D. Voigt: Bestandsaufnahme zu den deutsch-amerikanischen Beziehungen am Ende der Ära Bush
14. Juli (neues Datum!) Gunter Pleuger: Politische und völkerrechtliche Probleme multilateraler Krisenbewältigung

Die Vorträge beginnen jeweils um 16.15 Uhr.

Universität Konstanz, Raum R 611

Kontakt

Dr. Sven Sappelt
Tel. 07531 88-4763
E-Mail sven.sappelt[at]uni-konstanz.de

Veranstaltungsplakat