Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Botschaften in Gesetzesform

Albrecht Koschorke

Auch Gesetze erzählen Geschichten. Diese Geschichten verbergen sich oft im Gestrüpp der Paragraphen oder sind lediglich zwischen den Zeilen zu lesen, wenn nicht erläuternde Begleittexte den für Laien unverständlichen rechtstechnischen Kern in die Alltagswelt zurückübersetzen.

Zitat

Das neue Integrationsgesetz der Bundesregierung ist, was solche Begleittexte angeht, von ungewöhnlicher Freigebigkeit. Dem Gesetzentwurf sind ausführliche Präambeln vorgeschaltet, die ein Bild sowohl des eigenen Landes als auch derjenigen zeichnet, die dort Fuß fassen wollen. Ergänzend lieferte das Kabinett seinem Beschluss – gleichsam als politische Wunschinterpretation – die „Meseberger Erklärung zur Integration“ mit, die mit den selbstbewussten Sätzen beginnt: „Deutschland ist ein starkes und weltoffenes Land. Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund haben in der Vergangenheit ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden.“ Das ist eine erstaunlich selbstverständlich daherkommende Feststellung, wenn man sich an die Zeiten erinnert, in denen es fast ein Sakrileg war, Deutschland als Einwanderungsland zu bezeichnen. Auch sonst scheint sich inzwischen vieles von selbst zu verstehen, was noch in den 1990er Jahren Anlass zu Kulturkämpfen zwischen den etablierten Parteien bot: Das Ziel der Integration erfordert Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten und zum Arbeitsmarkt, so dass es als ratsam erscheint, künstlich geschaffene Hürden zurückzubauen. Und es erfordert ein Minimum an Rechtssicherheit, weil man niemandem „Integrationsleistungen“ abverlangen kann, der täglich damit rechnen muss, aufgegriffen und abgeschoben zu werden. Deshalb werden gewisse Zusicherungen an Migranten gegeben, allerdings mit feinen, auch für den rechtsunkundigen deutschsprachigen Leser schwer taxierbaren Abstufungen – etwa zwischen „Gestatteten“ und „Geduldeten“.

Deutschland – ein weltoffenes Land mit einem Arbeitsmarkt, der, demographisch bedingt, Zuzug braucht: Das ist die eine, keineswegs unegoistische story, die das Gesetz erzählt. Die andere handelt von den Migranten. Ihrer Notsituation wird verbales Verständnis entgegengebracht, aber der Tenor der Vorschriften selbst ist von Vorbehalten geprägt. Schon die Übernahme der alliterierenden Formel „Fördern und Fordern“ aus der Hartz-Gesetzgebung rückt die Migranten in das zweifelhafte Licht von Hilfeempfängern, denen man eine Gegenleistung notfalls mit Sanktionen abtrotzen muss. Erkennbar stand den Verfassern das gelegentliche Vorkommen renitenter, sich in eine übel beleumundete „Parallelgesellschaft“ zurückziehender Einwanderergruppen vor Augen. Das Angebot an Integrationskursen soll aufgestockt werden, aber ein starker Akzent liegt auf Leistungskürzungen bei fehlendem Willen, sie zu besuchen.

Vertreter der Sozialorganisationen, die sich um die Flüchtlinge kümmern, vermitteln übereinstimmend einen ganz anderen Eindruck: dass Migranten schon aus ureigenem Interesse um Sprachunterricht und Ausbildung bemüht sind. Nur reiche das Angebot bei weitem nicht aus. Überhaupt seien Strafmaßnahmen zumeist kontraproduktiv. Ähnlich ist der Tenor historischer Studien, für die sich Migration nicht als Ausnahmefall, sondern als alltägliche Wirklichkeit darstellt: Zuwanderer streben von sich aus danach, sich nach all der durchgestandenen Not eine solide Existenz zu erschaffen und in der neuen Umgebung heimisch zu machen – wenn ihnen keine unüberwindlichen Barrieren im Wege stehen. Das ist ein mühevoller und nicht innerhalb einer einzigen Generation abschließbarer, auf mittlere Sicht aber regelmäßig erfolgreicher Prozess.

Worüber Gesetze schweigen, das ist ihre Implementierung. Wenn das Integrationsgesetz die Zuwanderer zu Sprachkursen verpflichtet, ohne dafür hinreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, dann ist im Ungesagten des Gesetzes das Fordern mächtiger als das Fördern. Auch das ist ein häufiges Element in Gesetzesform ergehender Botschaften: eine Norm aufzustellen, die nicht zur Gänze erfüllt werden kann. Die Botschaft dürfte sich in diesem Fall nicht nur an die Migranten, sondern vor allem an die einheimische Bevölkerung richten: Der Hauptteil der Bringschuld liegt bei denen, die kommen, nicht bei uns, die ohnehin schon viel tun. Bei allem Bekenntnis zu der nun amtlich beglaubigten deutschen Weltoffenheit muss das Gesetz nach innen eine beruhigende Wirkung ausstrahlen; es soll den Bürgern versichern, dass der Staat trotz Massenimmigration die Kontrolle behält. Denn auch die Verfasser des Gesetzes, das ist unübersehbar, stehen unter massivem politischem Druck. Sie wissen, dass sie den Zustrom von Flüchtlingen nicht einfach abstellen können. Sie wissen zugleich, dass ein großer Teil der Bevölkerung genau das von ihnen erwartet. Der Gesetzestext ist insofern eine Stilübung darin, minimalen Bewegungsspielraum in das Bild kraftvollen Handelns zu fassen.

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