Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Ereignisse religiöser Gewalt im 16. und 17. Jahrhundert

Die Bündner Wirren (1600-1640)

Sandro Liniger

Abstract

Forschungsprojekt

Das Forschungsprojekt fragt nach der Genese frühneuzeitlicher Gewaltkonflikte und richtet den Blick auf die Kartierung von frühneuzeitlichen Konfliktfeldern. Es setzt an bei der frühneuzeitlichen Ereignishaftigkeit von Konflikt und Gewalt, um danach zu fragen, was sich in der Gewaltausübung und im Konfliktaustrag als soziale wie semantische Differenz setzt und auf welche Weise darin motivbildende und auf Sinnstrukturen selektiv wirkende Unterscheidungen prozessiert werden. In Bezug auf die herrschenden Konfliktfelder im frühneuzeitlichen Europa ist danach zu fragen, wie gerade „Religion“ – Stichwort: konfessionelle Bürgerkriege – sich zu einem semantischen Konfliktgenerator entwickelte, d.h. zu einem Herrensignifikanten, um den herum sich diffuse Spannungslagen zu Freund/Feind-Unterscheidungen auskristallisierten. Wann und warum werden welche soziale Differenzierungen aktiv und in welchem Verhältnis stehen sie zu konkurrierenden Konfliktlinien, seien sie ökonomisch, politisch oder sozial?

Forschungsfeld
Die Bündner Wirren (1600-1640) als Erzählproblem

Anhand der Bündner Wirren, die in der älteren Forschungsliteratur als konfessioneller Bürgerkrieg im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges beschrieben werden, lassen sich exemplarisch bestimmte Grundmuster frühneuzeitlicher Gewaltkonflikte aufzeigen. Erst die Historiographie um 1800 bringt den Konflikt auf den Namen und kodiert ihn als von religiösen Leidenschaften motivierten Bürgerkrieg, was darauf schließen lässt, dass frühneuzeitliche Konflikte wie die Bündner Wirren nicht unabhängig von ihrer nachträglichen Bearbeitung durch die Historiographie betrachtet werden können. Auf die nachträgliche Konstruktionsleistung von Konflikten auf dem Schauplatz der Darstellung lässt sich gerade da schließen, wo sie zu scheitern droht: So sperren sich die Bündner Wirren gegen die im 19. Jahrhundert gängigen Modi historischer Narration und Wahrheitsproduktion. Die Schwierigkeit für die Historiographie ergibt sich dadurch, dass sich mit den Wirren ein undifferenziertes und ungeordnetes historisches Gegenstandsfeld präsentiert, ein heterogenes Ereignisgeflecht, markiert von sich überkreuzenden und nebeneinander herlaufenden Konfliktlinien und Sinnsphären, wechselnden Haupt- und Nebenschauplätzen, von peripheren Formen sozialer Ordnungsbildung und dezentralen Verwaltungspraktiken.

Konflikte wie die Bündner Wirren verlangen Formen der Beschreibung, die sich von der Statik der Historiographie lösen und die Formlosigkeit und Unabgeschlossenheit des Gegenstandes in den Blick rücken. Die Wirren kennen weder einen Anfangspunkt noch ein klar festgelegtes Ende, sie entfalten sich viel mehr in einem offenen Ablauf. Die Relevanz des differenztheoretischen Ansatzes ergibt sich insofern, als sich mit dem Konflikt ein Gegenstand eröffnet, der sich nicht von vornherein auf einen klar definierten Referenzbereich beziehen und einsinnig-kausal erklären lässt. Im Gegenteil, er zeichnet sich gerade durch ein Übermaß an Signifikanz aus: Die Bündner Wirren verweisen auf gesellschaftliche Ordnungsmodelle, die noch nicht abgeschlossen sind, die immer wieder aufs Neue eine Vielzahl von Aspekten zusammenziehen, ohne diese von vornherein zu einem dauerhaften Gegenstand, sei er nun religiös, politisch, ökonomisch oder anderweitig bestimmt, zu fügen. So thematisieren die Wirren frühneuzeitliche gesellschaftliche Ordnungsbildung, die weder über die erfolgreiche Verwaltung eines Innen bzw. Verbannung eines Außen (Konfessionalisierungsthese) erfolgt noch über die Befriedung der konfliktuellen Differenzen durch den sich formierenden Staat und dessen Verwaltung (Staatsthese/Kommunalismusthese). Anhand des Fallbeispiels der Bündner Wirren lässt sich deshalb exemplarisch nach den in der gewaltsamen Konfliktaustragung gesetzten, prozessierten und verhandelten Differenzen fragen, nach den wechselnden Macht- und Wissenskonstellationen, nach jenen offenen Räumen und Schauplätzen, in denen immer erst die gesellschaftlichen Differenzen artikuliert werden.

Gesellschaft im Widerstreit – Zonen und Praktiken gesellschaftlicher Streuung

Im Graubünden des 17. Jahrhunderts formiert und stabilisiert sich eine Gesellschaft im Widerstreit, in der Differenz. Es lassen sich zwei fundamentale kulturelle Praktiken bestimmen, die es erlauben, Ereignisse der Differenzsetzung nachzuvollziehen: Strafgerichte und Fähnlilupf. Mit dem periodischen Erheben der Fahnen der jeweiligen Gemeinden und Familienverbände, dem gemeinsamen Versammeln an ausgewählten Schauplätzen, den anschließend abgehaltenen Strafgerichten und der Abstrafung und Verbannung von ausgewählten Häuptern und Herren begründet sich eine Gesellschaft, indem sie ständig die strittige Frage nach der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft klärt. Mit dem Fähnlilupf, dem „signa movere“, geraten die Zeichen buchstäblich in Bewegung, um Menschen und Dingen in einer auf Interaktion basierenden sozialen Ordnung ihren Platz zuzuweisen, Grenzen zu markieren, den Rahmen festzulegen, in dem Referenzverschiebungen möglich sind. Eine Gesellschaft formiert sich in der Differenz, klärt ständig, wer der Sprecher ist, instituiert sich, indem sie sich verschiebt, immer wieder negiert und sich je von neuem an unterschiedlichen Schauplätzen hervorbringt. Kulturelle (Gewalt-) Praktiken wie Fähnlilupf und Strafgericht sichern eine Gesellschaft in ihrer Segmentarität, die die Emergenz von stabilen Unterscheidungen, seien sie konfessionell, familial oder ökonomisch, verhindert.

Die Fragilität des getrennten Zusammenlebens lässt sich auch anhand der immer wieder aufs Neue verfassten Artikel und Bundesbriefe nachzeichnen. Die jeweils im Anschluss an die Strafgerichte formulierten und wieder (vor-)gelesenen Artikelbriefe verweisen auf theatrale, körperbezogene Formen der Repräsentation, die das Gemeinsame in der wiederholten Inszenierung zur Erscheinung bringen. Die inszenatorischen Formen der Repräsentation korrelieren mit der (Des-)Organisation des Archiv- und Kanzleiwesens. So kann gezeigt werden, wie ein Vergessen-Wollen als aktiver Vorgang für soziale Ordnungszusammenhänge funktional wird, indem die Koppelung von Macht und Wissen an einem zentralen externen Ort wie z.B. einem Archiv oder einer Kanzlei, wie sie für die Entstehung der neuzeitlichen Administrationen zentral ist, permanent verhindert wird. Die Referenz auf das Gemeinsame wird im Bezug auf den Bruch manifest, auf das, was einen voneinander trennt und gleichzeitig miteinander verbindet  – die gemeinsamen Verträge und Bindungen, die Kriege und gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Mit der Fokussierung auf einzelne Schauplätze und Ereigniszusammenhänge gerät eine Gesellschaft in den Blick, die sich in ständigen Integrations- und Desintegrationsbewegungen hervorbringt. Gewaltpraktiken wie die Strafgerichte und die habitualisierten Versammlungen der Gemeinden, Medien und Infrastrukturen der Dispersion und Konzentration sozialer Ordnung wie das Wiederverfassen von Bundesbriefen, sowie die Archiv- und Verwaltungspraktiken verweisen auf Orte des getrennten Zusammenlebens, in denen Zugehörigkeiten, Hierarchien und Identitätszuschreibungen latent gehalten werden.