Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Die Gesellschaft im Recht

Juridische Soziologien im 19. Jahrhundert

Dr. Doris Schweitzer

Abstract

Das Projekt untersucht in genealogischer Perspektive die Entdeckung des epistemischen Objekts ‚Gesellschaft‘ in den Diskursen, Praktiken und Techniken der Privatrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts.

Gerade die Art und Weise der Konstitution und Problematisierung der ‚Gesellschaft‘ respektive der ‚gesellschaftlichen Ordnung‘ in der Historischen Rechtsschule sowie in den späten Arbeiten Rudolf von Jherings, wie sie in die Debatte um die Kodifikation des BGBs sowie diejenige um die Methoden der ‚soziologische Jurisprudenz‘ einging, erweisen sich für die  Arbeiten von Emile Durkheim, Ferdinand Tönnies und Max Weber als anschlussfähig. Denn nicht nur, dass im freiheits- wie subjektorientierten Privatrecht zentrale Problemlagen der die Soziologie konstituierenden Ordnungsfrage verhandelt werden. Vielmehr zeigt sich, dass das Recht sowohl für die Gegenstandskonstitution der Soziologie, d.h. die Idee einer normintegrierten Gesellschaft, die Frage seiner Erkennbarkeit und der entsprechenden Ordnungs- und damit der Steuerungsproblematik, aber auch auf methodischer Ebene eine herausragende Rolle spielt.

Insofern – so die These – kann in der Entstehungsphase von „juridischen Soziologien“ gesprochen werden. Diese haben eine für die Disziplin nicht nur in ihren Ansätzen zum Recht, sondern ebenso im Hinblick auf ihren Gegenstand ‚Gesellschaft‘ eine bis heute prägende Rolle – auch in kritischer Hinsicht.