Seeverwaltungsrecht
Abstract
Das Seeverwaltungsrecht ist ein Paradigma für ein internationales Verwaltungsrecht. Das liegt an seinem grenzüberschreitenden Gegenstand: Seeschiffe laufen nicht nur Häfen in aller Welt an, sie fahren auch zunehmend unter fremder Flagge und weisen multinationale Besatzungen auf. Dementsprechend lässt sich eine effektive Rechtsdurchsetzung hier nur in einer internationalen Verwaltungskooperation bewerkstelligen.
Dabei treten Probleme auf, die das überkommene Verwaltungsrecht nicht thematisiert, da es von einem unmittelbaren Kontakt zur Verwaltungsmaterie ausgeht. Namentlich stellt das Zusammentreffen verschiedener Kulturen und nationaler Interessen ein Erschwernis für einen gemeinwohlorientierten Gesetzesvollzug dar: Symptomatisch sind Kommunikations- und Korruptionsprobleme gerade in der Kontaktzone Hafen; eine weitere Schwachstelle ist das sogenannte Enforcementdefizit der Billigflaggenstaaten.
Ausgehend von den Beobachtungen im maritimen Bereich soll das Projekt einen Entwurf für ein Recht des Verwaltens jenseits staatlicher Grenzen vorlegen.