Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Geschichte der interpersonellen Gewalt im Europa der Frühen Neuzeit und Sattelzeit

Prof. Dr. Francisca Loetz

Abstract

Die bisherige historische Gewaltforschung konzentriert sich auf Kriegsgewalt und durch Institutionen ausgeübte Gewalt insbesondere der Moderne. Hierbei folgt sie fast durchgehend einem engen, die illegitime physische Verletzung meinenden, Gewaltbegriff.
Demgegenüber verfolgt das Projekt ein doppeltes Ziel: Es gilt zu demonstrieren, dass der Gewaltbegriff auf symbolische und verbale Formen der Gewaltausübung erweitert und der Blick auf den Vollzug interpersoneller Gewalt im Alltag frühneu- und sattelzeitlicher Gesellschaften Mittel- und Westeuropas gelenkt werden muss, um zu einer thematischen wie konzeptionellen Erweiterung der historischen Gewaltforschung beizutragen.

Wer die europäische Geschichte der Frühen Neuzeit und Sattelzeit betrachtet, wird kaum gewaltfreie Zeiträume finden. Die Geschichte des 16. bis 19. Jahrhunderts ist voller Gewalt, die Geschichtsschreibung zur Vormoderne ist es nicht. Zwar sind etwa verheerende und langjährige Kriege, brutal niedergeschlagene Aufstände oder massive Hexenverfolgungen und Judenpogrome von der Forschung behandelt worden, doch ist der jeweilige Blick auf Gewalt einem reduktionistischen Verständnis von Gewalt geschuldet. Die doppelte Engführung ist zum einem dem Fokus auf schwere physische, vorwiegend letale Normüberschreitungen insbesondere des 19. und 20. Jahrhunderts geschuldet. Zum anderen privilegiert die Forschung Formen der Gewalt, wie sie von Gruppen, Institutionen, Staaten oder Strukturen ausgeübt werden.

Angesichts dieser Forschungssituation verfolgt das Projekt das Anliegen, den Gewaltbegriff für die Geschichtsschreibung grundsäztlich zu problematisieren und ihn um den wesentlichen Aspekt des Vollzugs interpersoneller Gewalt im Alltag der Vormoderne unter folgenden Geschichtspunkten zu erweitern: Die Eingrenzung von Gewalt auf physische Gewalt ist konzeptionell wie historisch unbefriedigend. Der Gewaltbegriff muss deswegen um verbale wie symbolische interpersonelle Formen sozialen, kulturspezifischen Handelns in nicht institutionalisierten Kontexten ergänzt werden, ohne den Gewaltbegriff konturlos werden zu lassen.

Die derzeitige Forschungslage zur Geschichte interpersoneller Gewalt ist recht heterogen und disparat. Ziel ist es daher, durch die Metaanalyse des unübersichtlichen Forschungsstandes die Strukturierung des aktuellen empirischen Erkenntnisstands zu leisten. Hierbei soll eine Forschungsdiskussion im Zentrum stehen, welche die konzeptionellen Implikationen und Konsequenzen der empirischen Argumentationen herausarbeitet. Quellengrundlage für die entsprechenden methodologischen Diskussionen sind im Wesentlichen Gerichtsakten.

Im Forschungsprojekt wird zu überprüfen sein, ob die Ambivalenz zwischen potestas als legitime und violentia als illegitime Gewalt nicht konzeptionell um den Faktor von tolerierter bzw. nicht tolerierter Gewalt erweitert werden muss. Nothzucht z.B. war in der europäischen Vormoderne illegitim, wurde aber faktisch durchaus toleriert, wenn der sexuelle Übergriff infrajustiziell durch Eheschließung „aufgehoben“ wurde.

In Ergänzung zum Forschungsstand sollen ferner die semantischen Möglichkeiten der Artikulation von Gewalt fokussiert werden, ohne sich auf lexikographische Ansätze zu beschränken. Wie kann in einer vormodernen Gesellschaft über Gewalt gesprochen werden bzw. inwiefern wird Gewalt tabuisiert und geht im (Ver-)Schweigen verloren? Angesichts solcher Ergebnisse muss die Untersuchungen von Sprachen bzw. Masternarrativen der Gewalt um die pragmalinguistische Thematisierung gewaltsamen Sprechens bzw. Sprechens über Gewalterfahrung bereichert werden.

Im Anschluss an neuere Thesen der Kriminalitätsgeschichte wird nachzuprüfen sein, wie weit hinsichtlich der Sanktionierung von Gewaltdelikten die These trägt, dass die praktizierte Strafjustiz frühneu- und sattelzeitlicher Gesellschaften Ergebnis (asymmetrischer) Aushandlungsprozesse ist. Welche Spielräume hatten diejenigen, die Gewalt ausübten bzw. erlitten und sie einklagten, um sich zu rechtfertigen und ihre Strafen möglichst gering zu halten bzw. um zu ihrem Recht zu gelangen? Lassen sich Aushandlungsprozesse nachweisen, die außerhalb der förmlichen Justiz, d.h. auf infrajustizieller Ebene anzusiedeln sind? Muss bzw. kann die aktuelle These von der Strafjustiz als Aushandlungsprozess nach Gewaltkategorien ausdifferenziert werden?

Zur sinnvollen Beschränkung der Thematik konzentriert sich das Projekt auf exemplarische Formen von Gewalt, um zu analysieren, wie Menschen in einer hierarchisch strukturierten Ständegesellschaft situativ-performativ mit Gewalt handeln, um gängige Vorstellungen von Opfern und Tätern zu überprüfen. So zeigt ein Fall im vormodernen Zürich, dass eine genothzüchtigte junge Frau und Magd durchaus erfolgreich auf Eheschließung mit dem Täter, dem wesentlich älteren Bruder ihres Dienstherrn, klagen konnte. Solche Fälle weisen ferner darauf hin, dass Zivilisationstheorien wie diejenige von Norbert Elias oder evolutionsbiologische Überlegungenzu kurz greifen und in Frage gestellt werden müssen.

Soweit auf der Grundlage der Quellenlage möglich, soll an Fragen der Emotionsgeschichte angeknüpft werden, die bislang in der historischen Gewaltforschung sehr wenig bearbeitet worden sind. Nicht das zeitspezifische Wissen über Emotionen soll hierbei im Brennpunkt stehen, sondern die Frage, welche Rolle eine Gesellschaft emotionalen Faktoren der Gewalterfahrung bei der Beurteilung von Gewaltakten einräumt.