Die „regulierte Selbstregulierung“ in der angelsächsischen und kontinentaleuropäischen Literatur
Abstract
Sowohl die nationalen wie auch die supranationalen Autoritäten und die internationalen Organe zeigen wachsendes Interesse am Phänomen der Selbstregulierung, denn diese wird zunehmend als erfolgreiche Alternative zur staatlichen Regulierung besonders im Bereich der Regulierung der Märkte und der Zivilgesellschaft verstanden. Wenn die Einführung von Formen der Akzeptanz, Selbstkontrolle und Transparenz in die Modelle der Selbstregulierung zur Effizienzsteigerung in der Regulierung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens gelingt, legitimiert sich die Selbstregulierung schon aus ihrem Erfolg und gewinnt auch für die traditionellen rechtlichen Sektoren an Attraktivität. Vom Standpunkt der öffentlichen Macht hat das Interesse am Phänomen der Selbstregulierung eine eindeutige Erklärung, dennoch bleiben die Fragen:
- Wie organisiert man konkret die Partizipiation staatlicher Rechtsautoritäten mit den vielfältigen Instrumenten der Selbstregulierung?
- Rechtfertigt diese Partizipation in allen Fällen die Rechtsverbindlichkeit des Ergebnisses?
- Oder handelt es sich eher um eine Form eines neuen Sozialmanagements, bei der die Reichweite der staatlichen Beteiligung dem Interesse gesteigerter Effizienz untergeordnet wird?
Obwohl eine klare Tendenz zur normativen Homogenisierung existiert, die sich zunehmend und mit wachsender Intensität in der europäischen Gesetzgebung niederschlägt, wird diese bisher nicht von einer theoretischen Harmonisierung von seiten der Lehre begleitet. Die vorgeschlagene Arbeit hat zum Ziel, dieses Vakuum mit Hilfe einer rechtsvergleichenden Untersuchung und der Bereitstellung eines theoretischen Rahmens zu füllen.
Die vergleichende Analyse beinhaltet nicht nur das Studium der Beiträge der Lehre, sondern auch die Untersuchung einiger Paradigmen der staatlichen und der Gemeinschaftsgesetzgebung, unabhängig von unterschiedlicher Nomenklatur und Terminologie. Dennoch sollte eine terminologische Landkarte entworfen werden, die von äquivalenten Prozessen vom Entwurf bis zur Einführung einer Norm ausgeht. Einige terminologische Unterschiede gehen auf die Existenz nicht übertragbarer Institutionen zurück, was die Aufgabe des Vergleichs zweifellos komplexer gestaltet. Andere hingegen finden ihren Ursprung schlicht in unterschiedlicher linguistischer Anwendung, was die Feststellung von Parallelen erleichtert.
Das Ziel des Studiums des Prozesses normativer Evolution kann nicht die Aufstellung einer vollständigen und in sich geschlossenen Theorie sein. Die vielfältigen Erscheinungsformen der Selbstregulierung und der regulierten Selbstregulierung manifestieren sich in kontinuierlicher und gradueller Entwicklung. Der Zweck der Untersuchung muss also vielmehr die Klärung von Parallelen und Unterschieden in den Formen der staatlichen Partizipation in den konkreten Fällen sein, um ein praktisches und operatives Konzept der regulierten Selbstregulierung zu entwickeln.