Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Vom Widerstandsrecht zum zivilen Ungehorsam

Die Verrechtlichung des Widerstandes als Integration des politischen Gegners

PD Dr. Michael Städtler

Abstract

Die Kernthese des Projektes besagt, dass die moderne positiv-rechtliche Gestaltung des Widerstandsrechts ebenso wie die daran anschließende theoretische Reflexion des zivilen Ungehorsams weniger eine Schwächung als vielmehr eine Stärkung staatlicher Gewalt zum Ausdruck bringt. Diese Stärkung verdankt sich dabei der Entlastung politischer Machtausübung von direkter Gewalt. Diese wiederum gelingt durch die sukzessive Integration potentieller oppositioneller Kräfte in die Systematik der politischen und rechtlichen Ordnung im Zuge der politischen Kultur der Moderne.

Der moderne Staat hat die Kompetenz entwickelt, die Reichweite seiner eigenen Kompetenzen selbst rechtlich zu definieren; er beansprucht, seine Macht gegenüber dem Bürger zu begrenzen, einzuhegen. Diese sog. Kompetenzen-Kompetenz ist ambivalent: Die Begrenzung der eigenen Macht setzt weit reichende Macht voraus. So ist die Preisgabe von Macht zugleich selbst ein souveräner Akt von Macht. Dennoch gilt diese Selbstbegrenzung schon zu Beginn der Ära des Verfassungsstaates als Grund, die Diskussion um ein Widerstandsrecht für obsolet zu erklären.

Zwar ist das Vertrauen in dauerhafte Stabilität verfassungsstaatlicher Realität durch den Nationalsozialismus erschüttert worden, aber gerade deshalb wird auch in der Bundesrepublik Deutschland wieder verbreitet davon ausgegangen, dass das Widerstandsrecht seinen Ort im Unrechtsstaat, nicht jedoch im Rechtsstaat habe. Und doch hat dieser Rechtsstaat 1968 das Widerstandsrecht zur Verfassungsnorm erhoben (Art. 20 Abs. 4 GG). Insbesondere in der Epoche der Abrüstung, als wahrscheinlich wurde, dass von der DDR und anderen realsozialistischen Staaten keine unmittelbare Gefahr mehr drohte, vollends nach dem Zusammenbruch des Ostblocks, begann die Grundgesetzkommentierung, sich auf die Option des zivilen Ungehorsams zu verlegen. Trotz der verbreiteten Einsicht, dass der Absatz 4 des Artikels 20 nicht im Sinne einer Legalisierung des Ungehorsams zu verstehen sei, wird diese Diskussion bis heute in dem Sinne weiter geführt, dass zwar keine juristische Legalisierung aber eine moralische Legitimation des Ungehorsams erwogen wird. Darüber hinaus wird, im Anschluss an die angloamerikanische Rechtsphilosophie, eine mögliche rechtsbildende Funktion des gezielten Rechtsbruchs erwogen.

Der Widerstand, der lange Zeit aus dem Recht ausgeschlossen wurde, wird tendentiell selbst zu einer integrierten Rechtsfunktion. Eine Funktion fürs Recht kam ihm zuvor lediglich naturrechtlich zu, als äußeres Korrektiv der positiven Ordnungen. Nunmehr erscheint er als innere Schutzfunktion der positiven Ordnung.

In dem Projekt soll die These verfolgt werden, dass die rechtliche Integration des Widerstandes als Konsequenz der Verrechtlichungsgeschichte des neuzeitlichen Staates zu interpretieren ist. Die Realisierung des umfassende Ordnungsanspruchs der Staaten wird zunächst durch direkte staatliche Gewalt versucht, aber dann zunehmend von solcher Gewalt entlastet. Ordnungsanspruch und des Staates und Freiheitsanspruch der Bürger werden in der politischen Geschichte der Neuzeit ausbalanciert. Dies gelingt durch die Reform der Institutionen von Administration und Rechtspflege bis hin zur verfassungsmäßigen Selbstkontrolle staatlicher Macht. Weiter soll das Projekt daher die Annahme erhärten, dass der Widerstand im Allgemeinen und seine gewaltfreie Variante, der Ungehorsam, insbesondere diese Aufwertung durch Integration erst erhalten können, nachdem der moderne Staat rechtlich und politisch selbst so gefestigt ist, dass die Integration seines Gegensatzes keine Instabilität bewirkt.

So erscheint die intakte politische Gewalt – auf den ersten Blick paradoxer Weise – als Erfolgsbedingung von Widerstand oder Ungehorsam. Analog hierzu war von Anfang an die neuzeitliche Entwicklung subjektiver Rechte (gegenüber dem Staat) mit der gegenläufigen Entwicklung des starken, souveränen, Staats verbunden. Das Projekt soll herausarbeiten, was diese beiden Tendenzen übereinander aussagen.

Das Projekt beabsichtigt deshalb, in einem großen philosophiehistorischen Bogen die Wurzeln und die Genese des Selbstverständnisses moderner Staatlichkeit aus der Perspektive der Begründung politischen Widerstands einzufangen. Besser als durch eine fortlaufende Geschichtsdarstellung ist dies durch die modellhafte Analyse begriffsgeschichtlicher Umbruchstellen zu leisten: So soll der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit von Jean Bodin aus beleuchtet werden, derjenige von der Neuzeit zur Moderne von Johann Gottlieb Fichte aus und der vom klassischen Widerstandsrecht zum zivilen Ungehorsam anhand der Interpretation des Widerstandsrechtsartikels im Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 GG.