Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Gesellschaft machen

Kommunikationsräume benediktinischer Klöster am Bodensee 1050-1550

Dr. Michael Hohlstein

Teil des Forschungsprojektes „Klöster und Klausen am Bodensee. Integration und Desintegration einer Klosterlandschaft“
Prof. Dr. Gabriela Signori, Dr. Michael Hohlstein, Anne Diekjobst

Abstract

Auf die Frage, was ein Kloster eigentlich sei, hat die sozial- und kulturwissenschaftliche Forschung unterschiedliche Antworten gegeben, die sich hinsichtlich der Komplexität heuristischer Begrifflichkeiten deutlich unterscheiden. Klöster sind als heilige Orte oder Anstalten der Heilsvermittlung bezeichnet worden. Max Weber und Ernst Troeltsch unternahmen Versuche, Orden und Klöster in die Typologie religiöser Organisationen einzuordnen, die sie, nimmt man beide zusammen, in der Unterscheidung von Kirche, Sekte und Mystik entwarfen. Einer Orientierung an Wertsphären und den daraus resultierenden normativen Organisationen setzte später Gerhard Schmelzer entgegen, Klöster könnten angesichts ihrer Funktionsvielfalt allein als formale Organisationen gelten, die sich über den Aspekt der Mitgliedschaft bestimmen. Alfred Kieser griff die Überlegungen Schmelzers auf und sah in mittelalterlichen Klöstern als vormoderne Form formaler Organisation Vorläufer einer funktionalen Differenzierung. Im Anschluss an Erving Goffmann sind andernorts Klöster als Beispiele für das Phänomen einer totalen Institution analysiert worden. Institutionentheoretische Überlegungen haben in den letzten zwei Jahrzehnten die mediävistische Ordens- und Klosterforschung geprägt.

Trotz der mit den verschiedenen Bezeichnungen verbundenen unterschiedlichen konzeptionellen und methodischen Ausrichtungen ist allen Ansätzen gemein, dass sie das Kloster als identifizierbare Einheit voraussetzen. Dies verschließt nicht den Blick vor Wandlungsprozessen, vor Institutionalisierung als Übergang von einer institutionellen Geformtheit zu einer Anderen, gerade wenn man Klöster treffend als Institution einer Dauerreform kennzeichnet, ein Sachverhalt der Werner Bergmann von Klöstern als soziale Bewegung schreiben ließ.

Die mediävistische Forschung hat nicht den Blick vor den Wechselbeziehungen von klösterlicher Institution und ihrer Umwelt verschlossen. Die Aufmerksamkeit richtete sich seit den frühen sozialgeschichtlichen Ansätze auf die sozialen Strukturbedingungen des mittelalterlichen Mönchtums. Formen monastischer Vergemeinschaftungen und Verflechtungen zwischen Kloster und Welt blieben Themen sozialgeschichtlich orientierter Arbeiten zum mittelalterlichen Mönchtum. Demnach ließe sich Kloster als eine religiöse Institution in vielfältigen, wechselseitigen Austauschbeziehungen zur Welt beschreiben. Die Darstellungen von Verflechtungen zwischen Kloster und Welt und von Netzwerken, in denen Klöster eingebunden waren, sind spannend und nachvollziehbar. Allerdings bleiben sie auf einer zweidimensionalen Ebene, in der das Kloster als Einheit gedacht ist, deren soziale Positionierung vor dem Hintergrund der Unterscheidung von Gleichheit und Ungleichheit eindeutig verortbar ausfällt.

Das im Konstanzer Exzellenzcluster angesiedelte Forschungsprojekt „Hybride Räume. Das benediktinische Mönchtum am Bodensee, 1250-1550“ wählt einen anderen Ansatz und zeigt, dass ein Kloster in der Verschränkung kommunikativer Sinnhorizonte vieles in der spätmittelalterlichen Gesellschaft ist. Deutlich wird dies etwa in der Verschränkung stadtbürgerlicher und klösterlicher Rechtsräume, wie sie in den Burgrechtsverträgen seit dem späten 13. Jahrhundert grundgelegt sind. Die gewählten Beispiele, in denen Klöster und Stadt sich verbanden, läßt eine kommunikative Praxis zum Teil jenseits der vereinbarten Regeln sichtbar werden, die zeigen wie problematisch die Verarbeitung koexistierender kommunikativer Sinnhorizonte sein konnte.

Um eine Antwort nach der Qualität von Kloster zu geben, bedarf es einer Interpretation der in hybriden Räumen verbundenen kommunikativen Praktiken. In ihnen zeigt sich das Kontingente des klösterlichen Raumes. Die Kontingenzeröffnung, resultiert aus gesellschaftlichen Differenzierungen des späteren Mittelalters, derer sich das Kloster nicht mehr erwehren kann. Das Kloster war immer auch noch ein Raum religiöser Sinnstiftung über die es sich mit der Umwelt verband. Der klösterliche Raum war nun aber strukturell gekoppelt mit Sinnhorizonten, die sich nicht mehr in eine religiöse Sinngebung integrieren ließen, sondern neben dieser Bestand hatten und zu Kontingenzeröffnung führten. Mit der zunehmenden Ausdifferenzierung von Herrschafts- und Rechtsträgern ver­änder­ten sich die ehedem komplementär ineinandergreifenden Organisationen geistlichen und weltlichen Rechts. Gerade das Beispiel der kommunikativen Verschränkung von klösterlichem und stadtbürgerlichen Raum zeigt dies eindringlich. Die Pluralisierung synchron koexistierender Verstehens­kontexte lassen sich letztlich als Ergebnis sozialer Differenzierung interpretieren. Insofern ist die Frage nach dem Kloster zugleich die Frage nach der Komplexität der Gesellschaft.