Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Urteilen und Unterscheiden

Untersuchungen zu Hannah Arendts nachgelassenen Schriften

Prof. Dr. Susanne Lüdemann

Abstract

Ausgangspunkt des Projekts sind Hannah Arendts nachgelassene Vorlesungen und Seminare zur Philosophie Immanuel Kants aus den Jahren 1955-1970. In deren Mittelpunkt steht eine Relektüre von Kants Theorie der Urteilskraft als Grundlage einer politischen Philosophie. Die editorisch und wissenschaftlich noch nicht erschlossenen Texte Arendts werfen neues Licht auf Urteilen und Unterscheiden als Grundoperationen menschlichen Denkens und Handelns.

Über Hannah Arendts (unvollendete) Theorie und Praxis des Urteilens hinaus nimmt das Projekt jedoch auch andere Urteilslehren (Lyotard, Luhmann, Derrida, Agamben, Schmitt, Nietzsche) in den Blick. Ausgangsthese ist, dass prominente theoretische Programme und Haltungen des 20. Jahrhunderts (Nihilismus und Dezisionismus ebenso wie Konstruktivismus und Dekonstruktion) auf eine Krise des Unterscheidens reagieren, die mit Hannah Arendt als politische und ethische Krise des Urteilens nach dem „Traditionsbruch“ der Moderne lesbar wird. Besonderes Augenmerk legt das Projekt auf die philosophischen und poetischen Schreibweisen, die auf diesen Traditionsbruch antworten und Urteilen und Unterscheiden zugleich als poetische Verfahren erkennen lassen.

Die Moderne lässt sich sowohl als das eigentliche Zeitalter des Urteilens wie auch als dessen Krise bestimmen. Diese Janusköpfigkeit der Epoche ergibt sich aus dem Postulat der „Autonomie“ des Individuums in der Aufklärung einerseits – als der Fähigkeit des Einzelnen, sich seiner Urteilskraft ohne Anleitung anderer zu bedienen – und dem Verlust oder der Erosion allgemein anerkannter Maßstäbe des Urteilens andererseits, wobei sich dieser Verlust wiederum auf spezifisch moderne Prozesse der Pluralisierung, der Relativierung (z. B. von Werten) und der Beschleunigung gesellschaftlichen Wandels zurückführen lässt.

Kann das kritische Projekt Kants in seiner Gesamtheit noch als Versuch gewertet werden, die Grenzen menschlicher Urteilsfähigkeit zu bestimmen, damit zugleich aber jene Gebiete der theoretischen und praktischen Vernunft zu kartographieren, auf denen es (noch) möglich sei, zu theoretisch oder moralisch ‚gesicherten’ Urteilen, vulgo: zu Wissen, zu kommen, so erfasst die kritische Bewegung spätestens seit Nietzsche das menschliche Urteils- und Unterscheidungsvermögen insgesamt als ontologisch unzuverlässig. Nietzsche zufolge spricht nichts dafür, das Urteil als eine verbindliche Form der Erkenntnis zu akzeptieren. Es existiert zunächst nur als eine Art „Glaube“ (mit Hannah Arendt ließe sich hinzufügen: an die Vor-Urteile des common sense oder der Wissenschaft). Die für Nietzsche wichtige Frage lautet daher nicht wie bei Kant: „Wie sind synthetische Urteile apriori möglich?“, sondern „Warum ist der Glaube an solche Urteile nötig?”

Die in dieser Verschiebung der Frage enthaltene Umstellung von Ontologie und Erkenntnistheorie auf Psychologie und Genealogie untergräbt das Vermögen der Urteilskraft ebenso, wie sie es exponiert: als Vermögen der Setzung, wo man nur zu erkennen meinte, was ist; als Vermögen der Konstruktion, wo man nur zu rekonstruieren meinte, was von sich aus schon vorliegt.

Im Bereich der politischen Philosophie und Gesellschaftstheorie führte dieser Befund im 20. Jahrhundert einerseits zu dezisionistischen (Carl Schmitt, Heidegger) und konstruktivistischen (George Spencer Brown, Niklas Luhmann) Ansätzen; andererseits hatten in den letzten Jahrzenten vor allem auch Philosophien der Ununterscheidbarkeit (am prominentesten: Jacques Derrida und Giorgio Agamben) Konjunktur. Jenseits dieser extremen Positionen von Dogmatismus/Dezisionismus auf der einen und Skeptizismus/Relativismus auf der anderen Seite zeichnet sich mit Hannah Arendts, aber auch mit Jean-François Lyotards Überlegungen zur Urteilskraft ein ‚dritter Weg’ des Urteilens ab, der den Bezug auf Kant (insbesondere auf seine Begriffe des sensus communis und der „erweiterten Denkungsart“) mit einer Neubestimmung des Politischen als Raum des freien Urteilens verbindet.

Für diese Neubestimmung ist insbesondere die (schon bei Kant angelegte, vollends dann aber bei Nietzsche entfaltete) Verbindung von Urteilskraft und Einbildungskraft von Bedeutung, die zugleich eine Beziehung von Urteilskraft und Affekt impliziert. Im Urteilen geht uns die Welt an, und zwar in ihrer Partikularität. Während Kant aber die reflexive Urteilskraft noch vorwiegend als rezeptives Vermögen fasst – als das Vermögen, einen schon gegebenen Gegenstand ästhetisch zu beurteilen –, impliziert die Verbindung der Urteilskraft mit dem Politischen bei Arendt (und auch bei Lyotard) eine produktionsästhetische Wende: Ist der Geschmack nach Arendt „das Vermögen, mit dem wir uns in die Welt einpassen, in ihr wählen, was zu uns gehört [und] was nicht – Dinge, Menschen, Handlungen“, so bewährt sich die Kraft der Urteilskraft erst in der unterscheidenden Wahl, durch die eine Welt (diese und nicht jene) in Erscheinung tritt und Gestalt annimmt – und der Urteilende selbst – für die anderen – als der so (und nicht anders) Wählende.

Es gehört zu den Zielen des Projekts, Hannah Arendts Theorie und Praxis des Urteilens im Kontext moderner Urteilslehren zu situieren. Dabei geht es nicht zuletzt darum, die unhintergehbare Personalität der Urteilskraft gegenüber wissenschaftlichen Methoden, insbesondere gegenüber den gegenwärtig beliebten Big Data approaches, zu profilieren und zu rehabilitieren.