Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Finanzmittel beantragen

1. Allgemeine Mittel

Den am Exzellenzcluster beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll es ermöglicht werden, spontan und unbürokratisch Mittel für ihre Arbeit am Cluster zu beantragen. Zu diesen „allgemeinen Mitteln“ gehören Reise- und Sachmittel sowie Mittel für Einladungen auswärtiger Gäste. Dem Cluster liegt sehr daran, arbeitsintensive Milieus zu fördern und zu kreieren, denen es weniger um den effektvollen Auftritt als um die Knüpfung enger intellektueller Bande geht.

Allgemeine Mittel können jederzeit beantragt werden.
Vorlage „Allgemeine Mittel“

2. Workshops, Konferenzen und sonstige Veranstaltungen

Der Cluster unterstützt Workshops, Konferenzen und sonstige Veranstaltungen, die mit der Programmatik und der inhaltlichen Ausrichtung des Clusters in Zusammenhang stehen. Da der Cluster größeren Wert auf intensive, kleinere Arbeitsgespräche als auf Tagungsbombast legt und kohärente (Kollektiv-)Monographien landläufigen Sammelbänden bei weitem vorzieht, bitten wir Sie, von Konferenzanträgen zurückhaltend und maßvoll Gebrauch zu machen. Auch im Falle der Planung von Workshops bitten wir darum, im Vorfeld aussagekräftige Konzepte einzureichen, die evaluiert werden können.

Alle Veranstaltungen können jederzeit beantragt werden. Wenn die Antragssumme 10.000 Euro übersteigt, sind Anträge nur zum 30. April und 30. September möglich.
Vorlage „Workshops, Konferenzen und sonstige Veranstaltungen“

3. Anschubfinanzierung

Hier können „Anschubfinanzierungen“ für entstehende Projekte beantragt werden, die sich der Programmatik und den Inhalten des Exzellenzclusters verpflichtet fühlen. Aus dieser Konzeptionsphase heraus können dann – bei erfolgreicher Arbeit – individuelle Projekte, Publikationen etc. aus Mitteln des Clusters gefördert werden. Da der Cluster sehr großen Wert auf anspruchsvolle, aber zugleich in absehbarer Zeit realisierbare Publikationsstrategien legt, sollen entsprechende Pläne bereits in dieser frühen Arbeitsphase benannt werden.

Anschubfinanzierungen können zum 30. April und 30. September beantragt werden.
Vorlage „Anschubfinanzierung“

4. Projektantrag (Einrichtung oder Fortsetzung)

Die Forschungsprojekte sollen zwei Anforderungen genügen. Sie müssen zum einen fachlich konsistent und innovativ sein. Sie sollen zum zweiten übergreifende Konzepte bzw. Fragestellungen markieren, die für die Thematik des Clusters essentiell sind. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, mögliche interdisziplinäre Anschlussstellen zu markieren. Entscheidend für die Bewilligung ist der zu erwartende Zugewinn für die Forschungsagenda des Clusters.

Projektanträge beim Cluster können größere Drittmittelanträge in herkömmlichen Verfahren (DFG, Stiftungen etc.) nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Anträge, die den Eindruck erwecken, für die Förderung durch das Cluster lediglich ‚umetikettiert’ worden zu sein, können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt – von begründeten Einzelfällen abgesehen – für Anträge, die andernorts abgelehnt wurden. Es muss vermieden werden, dass das Cluster im großen Stil für Umwegfinanzierungen in Anspruch genommen wird.

Wenn möglich, sollten sich die Anträge der Programmatik von einem oder mehreren der Forschungsfelder zuordnen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, thematische Zentren zu etablieren, die bisher nicht vorgesehen sind.

In den Fällen, in denen Wissenschaftler ein Projekt beantragen, die bereits über die 12-Jahres-Grenze hinaus sind oder im Laufe der Projektlaufzeit über diese Grenze hinaus kommen, muss das beantragte Projekt auf eine Laufzeit von 2 Jahren angelegt und innerhalb dieser Zeit mit einer Publikation abgeschlossen sein. Die Veröffentlichung kann selbstverständlich nach Abschluss des Projekts erfolgen. Dennoch bezieht sich dieser Passus ausdrücklich nicht nur auf die inhaltliche Konzeption des Projekts, sondern auch auf die angestrebte Publikationsstrategie.

Vorlage „Projektantrag“ (Einrichtung)
Vorlage „Projektantrag“ (Fortsetzung)

Die Deadlines für die Einreichung von Neu- bzw. Verlängerungsanträgen sind der 30. April und der 30. September eines jeden Jahres.

Neuanträge können wegen der Finanzsituation nur bis Ende der Clusterlaufzeit gefördert werden. Die Antragsteller/innen sollten sich daher bereits im Vorfeld um eine mögliche Anschlussfinanzierung bemühen.

5. Verlängerung Postdoc-Projekt

Postdoc-Projekte sind Forschungsprojekte, die eigenverantwortlich von promovierten (nicht habilitierten) akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb des Clusters durchgeführt werden (nicht in Form einer Nachwuchsgruppe). In einem Antrag auf Verlängerung eines Postdoc-Projekts müssen neben dem Fortsetzungskonzept sowohl eine Selbstevaluation wie auch eine Stellungnahme eines/einer Mentors/in enthalten sein. Von der Clusterleitung wird ein externes Gutachten eingeholt.

Verlängerungen laufender Projekte des Clusters werden maximal für zwei Jahre (2+1 oder 2+2 Jahre) gefördert. Fristen für das Einreichen der Anträge sind der 30. April und der 30. September eines jeden Jahres.

Vorlage „Verlängerung Postdoc-Projekt“

6. Abschlussfinanzierung Promotion/Habilitation

Doktoranden und Habilitanden im Cluster können eine Abschlussfinanzierung von im Regelfall 12 Monaten beantragen. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass es nicht immer möglich ist, eine Dissertation/Habilitation in 3 (Promotion) resp. 4 (Habilitation) Jahren fertigzustellen. Anträge auf Abschlussfinanzierung werden auf den halbjährlich stattfindenden Plenumssitzungen vor dem Hintergrund der folgenden Kriterien entschieden:

  • Qualität der Arbeit
  • Gute Abschlussperspektive innerhalb der beantragten 12 Monate
  • Zukunftsoptionen der Kandidat/innen
  • Familienkomponente, Pflegefälle, persönliche Umstände

Die Fristen für das Einreichen der Anträge auf Abschlussfinanzierung sind der 30. April oder der 30. September eines jeden Jahres.

Vorlage Abschlussfinanzierung

7. Gleichstellungsförderung

Der Exzellenzcluster berücksichtigt in seinen Aktivitäten die Gleichstellung von Frauen und Männern und eine familienfreundliche Ausrichtung. Um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Kindern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, werden Stipendien ausgeschrieben, die sich speziell an diesen Personenkreis richten. Dazu bieten wir vier Förderlinien für die unterschiedlichen Stadien der wissenschaftlichen Karriere an:

  1. Anschub Promotion
  2. Abschluss Promotion
  3. Anschub Postdoc-Projekt
  4. Abschluss Postdoc-Projekt

Gleichstellungsstipendien können jederzeit beantragt werden.
Weitere Informationen zu den vier Förderlinien finden Sie auf der Seite Gleichstellungsförderung.

8. Forschungsassistenz

Forschungsassistenzen können für konkrete Publikationsvorhaben beantragt werden, z.B. für Zeiten der Freistellung in das Kulturwissenschaftliche Kolleg. In der Regel handelt es sich um WH-Stellen, in begründeten Ausnahmefällen vergeben wir aber auch halbe E13-Stellen, etwa für Doktoranden, die kurz vor dem formalen Abschluss ihrer Arbeit stehen, bereits den nötigen Schwung für neue Aufgaben haben und die Forschungsassistenz zudem für ihre eigene Weiterqualifizierung nutzen können. Der Cluster geht natürlich davon aus, dass der Beitrag von Forschungsassistenzen zu Publikationsprojekten entsprechend dokumentiert wird.

Forschungsassistenzen können jederzeit beantragt werden. Wenn die Antragssumme 10.000 Euro übersteigt, sind Anträge nur zum 30. April und 30. September möglich.

Vorlage „Forschungsassistenz“

9. Lektorat von deutschen Texten

Derzeitige und ehemalige Clustermitglieder, die ein deutschsprachiges Lektorat benötigen, können noch einen Antrag auf Lektoratsmittel stellen, sofern das Lektorat verlässlich bis Mitte Oktober 2019 abgeschlossen werden kann.

Der Antrag auf Lektoratsmittel kann jederzeit gestellt werden.

Vorlage „Lektorat von deutschen Texten“ und weitere Informationen

10. Übersetzungen und fremdsprachiges Lektorat

Sollten Sie Interesse an der Übersetzung eines Aufsatzes bzw. einer Monographie haben, stellen Sie bitte einen kurzen Antrag. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr fremdsprachliches Manuskript lektorieren lassen wollen. Je nach Aufwand kann dies aber auch ohne formalen Antrag erledigt werden.

Anträge auf Übersetzung und fremdsprachiges Lektorat sind jederzeit möglich. Wenn die Antragssumme 10.000 Euro übersteigt, sind Anträge nur zum 30. April und 30. September möglich.

Antragsprocedere Übersetzung und Lektorat

11. Druckkostenzuschuss

Der Cluster zahlt auf Antrag die von der Autorin/dem Autor zu tragenden Kosten der Veröffentlichung beim Verlag. Diese Förderungsoption bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf Publikationen, deren Entstehen vom Cluster gefördert wurde, sondern erstreckt sich auf sämtliche, für die Fragestellungen des Clusters einschlägige Arbeiten, die in einem der am Cluster beteiligten Fachbereiche oder bei unseren Kooperationspartnern entstanden sind.

Druckkostenzuschüsse können jederzeit beantragt werden.
Vorlage „Druckkostenzuschuss“

12. Kulturwissenschaftliches Kolleg: Interne Bewerbung mit Vertretung

Eine der zentralen Institutionen des Clusters ist das „Kulturwissenschaftliche Kolleg“, das in der sog. Bischofsvilla und der Kreuzlinger Seeburg untergebracht ist. In den Häusern soll Wissenschaftlern die Möglichkeit eröffnet werden, 3 bis 10 Monate konzentriert ein Projekt zu bearbeiten, das den Inhalten und der Programmatik des Clusters nahe steht. Das Kolleg hält jährlich insgesamt 20 Jahresplätze vor, von denen etwa die Hälfte an Konstanzer und die restlichen an auswärtige Gäste vergeben werden; des Weiteren sollen diese Plätze zu annähernd gleichen Teilen durch Professoren und Nachwuchswissenschaftler besetzt werden. Um auch im Kolleg intakte und enge Arbeitsbeziehungen kreieren zu können, raten wir bspw. dazu, Eigenbewerbungen mit externen Vorschlägen zu kombinieren und dies mit einem Konzept für eine gemeinsame Publikationsstrategie zu verbinden.

Vor der Antragstellung sollte sich der Antragsteller zudem bewusst machen, dass ein regelmäßiger Arbeitsaufenthalt in einem der beiden Häuser erwartet wird.

Da das Kolleg im Juli 2019 schließt, ist keine Antragsstellung mehr möglich.

Vorlage „Kulturwissenschaftliches Kolleg: Interne Bewerbung mit Vertretung“

13. Kulturwissenschaftliches Kolleg: Externer Vorschlag

Von den jährlich insgesamt 20 Fellowships am Kolleg sind etwa die Hälfte an auswärtige Gäste zu vergeben; des Weiteren sollen diese Plätze zu annähernd gleichen Teilen durch Professoren und Nachwuchswissenschaftler besetzt werden. Die Aufenthaltsdauer kann zwischen 3 und 10 Monaten betragen.
Um auch im Kolleg intakte und enge Arbeitsbeziehungen kreieren zu können, raten wir bspw. dazu, Eigenbewerbungen mit externen Vorschlägen zu kombinieren und dies mit einem Konzept für eine gemeinsame Publikationsstrategie zu verbinden.

Vor der Antragstellung sollte sich der Antragsteller zudem bewusst machen, dass ein regelmäßiger Arbeitsaufenthalt in einem der beiden Häuser erwartet wird. Von den extern Vorgeschlagenen ist zwingend erwartet, dass sie während der Zeit ihrer Fellowship in Konstanz ansässig sind (Residenzpflicht).

Da das Kolleg im Juli 2019 schließt, ist keine Antragsstellung mehr möglich.

Vorlage „Kulturwissenschaftliches Kolleg: Externer Vorschlag“

14. Kulturwissenschaftliches Kolleg: Schwerpunktthema

Neben den internen Einzelbewerbungen und den externen Einzelvorschlägen gibt es  auch Themenschwerpunkte am Kolleg. Es wird bis zu einem Drittel der 20 zur Verfügung stehenden Plätze für diese Schwerpunktgruppen bereitgehalten.

Da das Kolleg im Juli 2019 schließt, ist keine Antragsstellung mehr möglich.

Vorlage „Schwerpunktthema (Themenfindung)“

15. Ausschreibung von Postdoc-Fellowships am Kolleg

Jedes Jahr werden zwei Postdoc-Fellowships für auswärtige Kandidatinnen und Kandidaten ausgeschrieben.

Da das Kolleg im Juli 2019 schließt, ist keine Antragsstellung mehr möglich.