Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Förderlinie B: Abschluss Promotion

1. Gruppe der Antragsberechtigten

Absolventinnen und Doktorandinnen (in der Regel mit Kindern) und aktive Väter aus den am Cluster beteiligten Fachbereichen der Universität Konstanz.

Die Stipendien richten sich primär an Wissenschaftlerinnen. Wissenschaftler mit Kindern müssen glaubhaft versichern, dass sie mindestens 50 % der Familienarbeit übernehmen (aktive Väter), z.B. durch den Nachweis der Berufstätigkeit der Partnerin oder beantragte Elternzeit bzw. Elternteilzeit.

2. Form und Umfang der Förderung

Der Cluster fördert den Abschluss der Promotion für 6 Monate mit Stipendien in der Höhe von monatlich 1300 Euro + 103 Euro Sachmittelzuschlag. Während dieser Zeit sollte die begonnene Promotion erfolgreich abgeschlossen werden.

Wissenschaftlerinnen mit Kindern erhalten zusätzlich eine Kinderzulage: Für das erste Kind beträgt die Zulage monatlich ca. 400,-, für jedes weitere Kind erhöht sich um je 100,- Euro. Eine Verlängerung des Stipendiums um weitere 6 Monate ist bei Wissenschaftlerinnen mit Kindern auf Antrag möglich.

3. Umfang des Antrags

Maximal 12 Seiten 1½-zeilig, Schriftgrad 12, Times New Roman, Anlagen nicht eingerechnet.

4. Gliederung des Antrags

Titel: Antrag auf „Abschlussförderung Promotion (Förderlinie B)“ im Cluster EXC 16 „Kulturelle Grundlagen von Integration“
  1. Zusammenfassung [Maximal 15 Zeilen]
  2. Ausführliche Skizze über den Stand der Promotion inkl. Zeitplan
    [In dieser Skizze sollte die bisherige Arbeit inhaltlich vorgestellt werden, mit besonderem Augenmerk auf dem methodischen Vorgehen und dem Zeitplan bis zum Abschluss]
  3. Bezug der Promotion zum Cluster
    [Hier sollte auch die Motivation deutlich werden, warum die Promotion innerhalb des Clusters als institutionellem und intellektuellem Gefüge zum Abschluss gebracht werden soll.]

Anlagen

  1. Literaturverzeichnis
  2. Würdigung durch die Betreuerin / den Betreuer der Promotion
  3. CV
  4. ggf. Geburtsurkunde des Kindes /der Kinder

5. Begutachtungskriterien

  • Prinzipielle Förderungswürdigkeit
  • Fachliche Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers
  • Fachliche und inhaltliche Qualität sowie Innovationswert des Forschungsvorhabens

Wie lange wurde bereits gefördert: im Rahmen der Durchschnittszeiten, überdurchschnittlich kurz oder lang, den Projekterfordernissen angemessen?

Wie wurde bisher gefördert: auf Stipendium oder Stelle? Entsprach/entspricht die Förderung den Gepflogenheiten des Fachs?

Wie realistisch und überzeugend ist die Abschlussplanung i.B. auf Abfassung der Arbeit, Eröffnung des Verfahrens und Abschluss der mündlichen Prüfung u.ä.?

Welche Ergebnisse hat das Dissertationsprojekt bisher geliefert? War der bisherige zeitliche Verlauf überzeugend?

Was unternimmt der/die Betreuer/in für die wissenschaftliche Qualifikation der Doktorandin?

6. Verfahren

Gleichstellungsstipendien können jederzeit beantragt werden. Die Anträge sind an den Vorstand des Clusters zu adressieren und am besten per E-Mail und PDF-Attachment, an exc16[at]uni-konstanz.de einzureichen.