Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Förderlinie D: Abschluss Post-doc

1. Gruppe der Antragsberechtigten

Post-Doktorandinnen (mit Kindern) und aktive Väter aus den am Cluster beteiligten Fachbereichen der Universität Konstanz.

Die Stipendien richten sich primär an Wissenschaftlerinnen. Wissenschaftler mit Kindern müssen glaubhaft versichern, dass sie mindestens 50 % der Familienarbeit übernehmen (aktive Väter), z.B. durch den Nachweis der Berufstätigkeit der Partnerin oder beantragte Elternzeit bzw. Elternteilzeit.

2. Form und Umfang der Förderung

Der Cluster fördert den Abschluss einer Post-doc-Phase für zunächst ein Jahr mit Stipendien in der Höhe von monatlich 1750 Euro + 103 Euro Sachmittelzuschlag. In Anlehnung an die DFG-Sätze wird eine Kinderzulage gezahlt. Für das erste Kind beträgt die Zulage monatlich ca. 400,- und erhöht sich für jedes weitere Kind um je 100,- Euro.

In dieser Zeit sollte die Weiterfinanzierung innerhalb des Clusters oder anderen Förderinstitution vorbereitet werden. Ist nach Ablauf eines Jahres noch keine Entscheidung über die Förderung des dann ausgearbeiteten Projekts gefallen, fördert der Cluster für eine Übergangszeit von maximal 2 mal 6 Monaten ggf. weiter. Selbstverständlich soll in dieser Zeit bereits die konkrete Forschungsarbeit fortgeführt werden.

Im ersten Jahr der Förderung ist innerhalb der Clusterkolloquien mindestens ein Vortrag über das Forschungsprojekt zu halten. Nach Abschluss des Stipendiums sind eine Kopie des Projektsantrages sowie ein Erfahrungsbericht einzureichen.

3. Umfang des Antrags

Maximal 12 Seiten 1½-zeilig, Schriftgrad 12, Times New Roman, Anlagen nicht eingerechnet.

4. Gliederung

Titel: Antrag auf „Abschlussförderung Post-doc (Förderlinie D)“ im Cluster EXC 16 „Kulturelle Grundlagen von Integration“
  1. Zusammenfassung [Maximal 15 Zeilen]
  2. Ausführliche Skizze über den Stand der aktuellen Forschungsarbeiten inkl. Zeitplan
    [In dieser Skizze sollte die bisherige Arbeit inhaltlich vorgestellt werden, mit besonderem Augenmerk auf dem methodischen Vorgehen und dem Zeitplan bis zum Abschluss]
  3. Bezug der Forschungsarbeiten zum Cluster
    [Hier sollte auch die Motivation deutlich werden, warum die Forschungen innerhalb des Clusters als institutionellem und intellektuellem Gefüge zum Abschluss gebracht werden sollen.]

Anlagen

  1. Literaturverzeichnis
  2. Würdigung durch eine in Konstanz tätige habilitierte Hochschullehrkraft, die für das Projekt und die Kandidatin/den Kandidaten fachlich bürgt. Bürgende sollten sich bereits in die bisherigen Arbeitsphasen eingebracht haben.
  3. CV
  4. ggf. Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder

5. Begutachtungskriterien

  • Prinzipielle Förderungswürdigkeit
  • Fachliche Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers
  • Fachliche und inhaltliche Qualität sowie Innovationswert des Forschungsvorhabens

Wie lange wurde bereits gefördert: im Rahmen der Durchschnittszeiten, überdurchschnittlich kurz oder lang, den Projekterfordernissen angemessen?

Wie wurde bisher gefördert: auf Stipendium oder Stelle? Entsprach/entspricht die Förderung den Gepflogenheiten des Fachs?

Welche Ergebnisse hat die Post-doc Phase bisher geliefert? War der bisherige zeitliche Verlauf überzeugend?

Was unternimmt der Fachbereich für die wissenschaftliche Qualifikation des/der PostdoktorandIn?

6. Verfahren

Gleichstellungsstipendien können jederzeit beantragt werden. Die Anträge sind an den Vorstand des Clusters zu adressieren und am besten per E-Mail und PDF-Attachment, an exc16[at]uni-konstanz.de einzureichen.